Der Vorstand ist das „oberste Organ“ des Verbandes, er beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten im Rahmen der in der Satzung festgelegten Aufgabengebiete, soweit nicht der Mitgliederversammlung die Beschlussfassung vorbehalten ist.

Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern und bis zu 7 Mitgliedern. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung in geheimer Wahl gewählt.